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Säule 3a: Nachzahlungen für frühere Jahre – das ändert sich ab 2026 ⚠️

  • Autorenbild: Carlino Trust
    Carlino Trust
  • 15. Dez.
  • 2 Min. Lesezeit

🔍 Kurz erklärt

Ab 2026 wird es erstmals möglich, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachzuholen. Das klingt attraktiv – und das ist es auch. Allerdings gelten klare Regeln und Einschränkungen.

Nachzahlungen sind nur für Lücken ab dem Jahr 2025 erlaubt, zeitlich begrenzt und an Bedingungen geknüpft. Wer sie richtig nutzt, kann seine Altersvorsorge stärken und direkt Steuern sparen. Wer sie falsch versteht, wird enttäuscht.


Warum diese Neuerung für Sie wichtig ist

Viele Menschen zahlen nicht jedes Jahr den maximalen 3a-Betrag ein – sei es wegen Ausbildung, Teilzeitarbeit, Jobwechsel oder familiären Verpflichtungen.

Bis heute waren diese Lücken endgültig verloren. Ab 2026 schafft der Gesetzgeber hier mehr Flexibilität – allerdings ohne Freipass.

👉 Entscheidend ist: Nicht jede Lücke kann nachträglich geschlossen werden.

📌 Die wichtigsten Regeln – verständlich erklärt

1. Ab wann sind Nachzahlungen möglich?

  • Ab Steuerjahr 2026

  • Für verpasste Beiträge ab dem Jahr 2025

👉 Frühere Jahre (z. B. 2020–2024) sind ausgeschlossen.


2. Wie weit darf man zurückgehen?

  • Maximal 10 Jahre rückwirkend

  • Voraussetzung: Die Lücke liegt nach 2025


3. Wie viel darf ich nachzahlen? 💰

  • Pro Lückenjahr ist die Nachzahlung gedeckelt

  • Maximal erlaubt ist der sogenannte „kleine 3a-Beitrag“ des Jahres, in dem Sie die Nachzahlung leisten

  • Zusätzlich zum normalen Jahresbeitrag

👉 Es geht also um gezieltes Auffüllen, nicht um beliebige Grossbeträge.


4. Erwerbstätigkeit ist Pflicht

  • Im Lückenjahr und im Nachzahlungsjahr müssen Sie AHV-pflichtiges Einkommen gehabt haben

  • Keine Erwerbstätigkeit = keine Nachzahlung

👉 Studienzeit, unbezahlte Auszeit oder Hausfrauen-/Hausmännerjahre zählen in der Regel nicht.


5. Nach Bezug ist Schluss

  • Wenn Sie bereits 3a-Gelder bezogen haben (z. B. bei Pensionierung oder Eigenheimfinanzierung), sind Nachzahlungen nicht mehr erlaubt


So gehen Sie sinnvoll vor – Schritt für Schritt

Schritt 1: Eigene 3a-Geschichte prüfen

  • Welche Beträge haben Sie ab 2025 tatsächlich einbezahlt?

  • Wo bestehen Lücken?


Schritt 2: Berechnen, ob und wie viel möglich ist

  • Wie hoch ist der erlaubte 3a-Maximalbetrag im aktuellen Jahr?

  • Wie hoch ist der „kleine Beitrag“?

👉 Eine einfache Übersicht oder Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.


Schritt 3: Steuerwirkung realistisch einschätzen

  • Nachzahlungen senken Ihr steuerbares Einkommen im Zahlungsjahr

  • Besonders attraktiv bei:

    • hohem Einkommen

    • Bonusjahren

    • einmaligen Einkommensspitzen


Schritt 4: Nachzahlung korrekt durchführen

  • Einzahlung bei Ihrer Bank oder Versicherung

  • Lückenjahre klar deklarieren

  • Belege gut aufbewahren (für die Steuererklärung)

Beispiel (vereinfacht)

Sie haben im Jahr 2025 nur CHF 3’000 in die Säule 3a einbezahlt.

Im Jahr 2026 beträgt der erlaubte „kleine Beitrag“ CHF 7’258 (Beispielwert).


➡️ Sie dürfen CHF 4’258 nachzahlen. Dieser Betrag reduziert Ihr steuerbares Einkommen im Jahr 2026


Ihre Chancen

✅ Steuervorteile im richtigen Moment nutzen

✅ Vorsorgelücken gezielt schliessen

✅ Mehr Flexibilität bei schwankenden Einkommen


⚠️ Was Sie kritisch beachten sollten

  • Keine Nachzahlungen für alte Jahre vor 2025

  • Strenge Regeln – Fehlannahmen führen zu Ablehnungen

  • Kapital bleibt bis zur Pensionierung gebunden

  • Anbieter verlangen saubere Nachweise

👉 Kurz: Die Idee ist gut – die Umsetzung verlangt Genauigkeit.


Die neuen Nachzahlungsmöglichkeiten in der Säule 3a sind eine echte Verbesserung für viele Erwerbstätige. Sie bieten Chancen – aber nur für diejenigen, die die Regeln kennen und bewusst handeln.

Wer früh plant und gezielt einzahlt, profitiert doppelt: mehr Vorsorge und weniger Steuern.

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