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Aufwind - 2. Quartal 2021

Das Leben hat teilweise wieder an Fahrt aufgenommen. Durch die erfolgten Impfungen konnte vielerorts gelockert werden. Vor allem die Sommerferien profitieren davon, was auch die Fluggesellschaften wieder spüren. Die Swiss selbst meldet, dass 77 der 90 Flugzeuge wieder im Einsatz sind. Trotzdem liegt die Kapazität bei lediglich 55% gegenüber dem Jahr 2019. Im Juli und August werden wieder 125 Destinationen angeflogen. Trotzdem ist die Planung weiterhin sehr schwierig. Denn die Inbetriebnahme eines stillgelegten Flugzeuges kostet enorm viel Zeit und Ressourcen, wobei weiterhin das Risiko besteht, mit ungeplanten Schliessungen konfrontiert zu werden. Die Branche, welche am härtesten getroffen wurde, steht immer noch auf wackligen Beinen.


Eine Branche, welche mehr als positiv auf das vergangene Jahr zurückblicken kann, ist die Bankenwelt. Das Gesamtvermögen der Banken stieg so stark an wie in den letzten Jahren schon lange nicht mehr. Es konnten starke Zuflüsse an flüssigen Mitteln verzeichnet werden. Die grösste Schweizer Bank, die UBS, hat mit Ihrer Bilanz seit langem wieder die Billionengrenze geknackt. Sie verzeichnet einen Wachstum von 9.3%, die Bilanzsumme auf 1.06 Billionen Schweizer Franken katapultiert. Die Kantonalbanken sind mit einem Wachstum von durchschnittlich 11% Vorreiter. Die Basler Kantonalbank, mit 21.5%, sogar Spitzenreiter. Das einzige Minus musste die PostFinance verbuchen. Das anhaltenden Hypothekarverbot schlägt weiterhin aufs Gemüt. Denn der gesamte Hypothekarmarkt hat im vergangenen Jahr um satte 33.7 Milliarden Schweizer Franken zugenommen. Ein Stück dieses Kuchens bekam die PostFinance nicht ab.


 


Die Steuersicherheiten

Während viele Unternehmen Verluste schrieben und das Steueramt gewisse abstriche bei den Einnahmen hinnehmen musste, konnten die Top-Player auch im letzten Jahr abliefern. Roche, Novartis, Nestlé, die UBS und Zurich lieferten zusammen 3.3 Milliarden Schweizer Franken an Steuern ab. Weltweit zahlten diese 5 Riesen über 10 Milliarden Schweizer Franken an Ertragssteuern. Somit blieb in der Schweiz ein Drittel hängen. Vor allem die Kantone Basel-Stadt, Genf, Waadt, Zürich und Zug profitierten davon. Die Topverdiener dieser Unternehmen lieferten zudem eine weitere Milliarde Schweizer Franken an persönlichen Einkommens- und Vermögenssteuern ab. Die Schweiz bleibt mit ihren tiefen Steuersätzen eine Art Steueroase für solche Unternehmen, denn die Steuersätze liegen zwischen 12 und 21%. Auch im Ausland ist dies nicht unentdeckt geblieben. Vor allem der neue US-Präsident scheut sich nicht, dies öffentlich zu kritisieren. Die Schweiz gilt unter den Grossmächten als bekannte Steueroase, wobei bereits Vergleiche mit Bermuda oder den Cayman Islands gemacht wurden. Joe Beiden selbst jedoch stellt kein Unschuldslamm in solchen Themen dar. Als Senator von Delaware hat er das Steuerschlupfloch der USA jahrzehntelang verteidigt.


Genau aufgrund solcher Situationen hat sich die G7 dafür ausgesprochen, einen internationalen Mindeststeuersatz einzuführen, wobei vorgesehen ist, dass jedes Unternehmen die Gewinne mit mindestens 15% im jeweiligen Land besteuert, wo es diese erwirtschaftet. Vorgesehen ist, dass Länder, welche dies nicht umsetzten wollen, auf eine Blacklist kommen und somit eine Teilnahme am internationalen Währungsfonds verwehrt bleibt. Die G20 muss dieses Vorhaben jedoch ebenfalls bewilligen.


Dass die grössten Unternehmen die Coronazeit gut gemeistert haben, spiegelt sich auch in den Löhnen wieder. Denn die Gehälter der Chefs der grössten Firmen blieben trotz Umsatzeinbussen stabil. Die 20 grössten börsenkotierten Firmen zahlten im vergangenen Jahr 804 Millionen Schweizer Franken an Entschädigungen für VR- sowie GL-Mitglieder. Das sind lediglich 3.4% weniger als im Vorjahr 2019. Die Swatch und die Alcon bleiben trotz Verlusten nicht aussen vor. Neben diesen Zahlen gibt es Unternehmen wie die Coop oder die Mobiliar, welche die Löhne erst gar nicht offenlegen.


 

Schweiz


Bally

Die Schweizer Traditionsfirma ist seit dem Jahr 2008 im Besitz der JAB Holding der Milliardärsfamilie Reimann, welche sich momentan selbst in einer Krise befindet. Vor drei Jahren hätte eine Übernahme durch den chinesischen Textil- und Moderiesen Shandong Ruyi stattfinden sollen, welche jedoch nie vollzogen wurde. Der Gewinn der JAB Holding halbierte sich im Coronajahr auf 2 Milliarden. Keine guten Voraussetzungen für eine Bally, welche auf Finanzunterstützung angewiesen ist. Für die Familie Reimann ist die Bally jedoch ziemlich unbedeutend, denn diese macht gerade mal 0.2% ihres Portfolios aus. Potentielle Käufer sind jedoch nicht in Sicht und mit dem fehlenden Tourismus wird es nicht leichter.


Nestlé

Die Nestlé erhielt von der deutschen Verbraucherzentrale in Hamburg die Auszeichnung als Mogelpackung des Monats. Denn diese hat herausgefunden, dass Nestlé bei Smarties, Lion oder KitKat den Inhalt heimlich reduziert hat und diese zum gleichen Preis weiterverkauft. Somit fand eine verdeckte Preissteigerung von 25% statt. Nestlé begründet dies mit den gestiegenen Kosten der letzten Jahre und eine Verbesserung in der Nachhaltigkeit.


Reform Scheidungsrecht

Bisher galt die Ehe für viele Frauen als eine Art Lebensversicherung. Denn durch eine Heirat war der Lebensstandard und das Sorgerecht gesichert. Ebenfalls waren die Unterhaltszahlungen bis ins Pensionsalter eine Garantie. Mit der Entscheidung von 5 Bundesrichtern in Lausanne wurden solche Grundsätze jedoch auf den Kopf gestellt.


Bisher galt für Frauen ab dem 45. Lebensjahr, dass bei einer Scheidung keine Arbeit für den eigenen Unterhalt gesucht werden musste. Für Ehen, welche 10 Jahre und länger hielten galt, dass bei einer Scheidung der Unterhalt für den Erhalt des Lebensstandards langdauernd sein musste. Dies galt ebenfalls, wenn die Ehe weniger als 10 Jahr hielt, jedoch Kinder vorhanden waren. Nun ist damit Schluss. Der einzige Nachteil; Für bereits abgeschlossene Fälle gilt dieses Recht nicht. Dazu muss ein alter Fall aufgrund einer relevanten Änderung der Situation neu eröffnet werden.


Folgende Grundsätze sind keine Selbstverständlichkeit mehr

  • Eine lebensprägende Ehe gibt es nur noch in Ausnahmefällen

  • Unterhaltszahlungen werden zeitlich begrenzt (bisher bis ins Pensionsalter)

  • Ein automatischer Anspruch auf Unterhalt existiert nicht mehr

  • Die Berechnungsmethode des Unterhalts wird neu einheitlich geregelt

    1. In einem ersten Schritt wird das Gesamteinkommen der Familie festgelegt

    2. Danach wird für alle betroffenen Personen ein Existenzminimum ermittelt

Übersteigen die Mittel das Minimum, werden diese nach Ermessen auf Eltern und Kinder verteilt. Sollte zu wenig vorhanden sein, werden die Kinder priorisiert, die Eltern kommen sekundär.


 

Was uns in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwarten wird, ist noch ungewiss. Wie wird sich die Pandemiesituation entwickeln, wie weit sind wir bereit zu gehen? Fragen, welche niemand beantworten kann. Und doch liegt es an uns, alles erdenkliche zu tun, uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen. Sei es in gesundheitlichen wie auch wirtschaftlichen Belangen.


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