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AutorenbildCarlino Trust

Aktien - Welche Steuern fallen an?

Der Grundsatz ist einfach. Private Kursgewinne mit Wertschriften sind nicht einkommenssteuerpflichtig, Dividenden hingegen schon. Das Steueramt sieht es jedoch nicht immer so. Vor allem im letzten Jahr, in welchem viele Privatanleger in einem starken Börsenjahr hohe Gewinne erzielt haben, ist das Thema aktueller denn je. Die Regelung ist zudem kein geschriebenes Gesetz. Eine vorgängige Anfrage beim Steueramt ist auch selten hilfreich. Denn diese entscheiden beim Einreichen der Steuererklärung individuell, ob es als privates oder gewerbliches Handeln eingestuft wird. Bereits hohe Gewinne führen dazu, dass es vom Steueramt als gewerbliches Handeln definiert wird.


Was jedoch besteht, ist ein "Kreisschreiben" der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche jene Kriterien auflistet, nach denen Kapitalgewinne bei Wertschriften steuerfrei bleiben. Folgende Kriterien sind darin enthalten.

 
  • Day-Trading Verbot: Die Wertschriften müssen nach dem Kauf über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gehalten werden.

  • Transaktionsvolumen: Die Summe aller Käufe- und Verkäufe darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht höher als das fünffache sein, als das zum Jahresanfang vorhandene, persönliche Guthaben.

  • Lebensunterhalt: Die Kapitalgewinne dürfen keinen Bestandteil des Einkommens sein, welcher zur Finanzierung des Lebensunterhalts dient. Somit muss man in der Lage sein, den Lebensunterhalt auch ohne die Kapitalgewinne finanzieren zu können.

  • Fremdkapital: Die Wertschriften müssen mit eigenen Mitteln finanziert werden und dürfen nicht durch Fremdkapital (Bankkredit etc.) beschafft werden.

  • Spielverbot: Derivate wie Optionen oder Hebelprodukte dürfen nicht eingesetzt werden. Eine Ausnahme bildet die Absicherung, welche es erlaubt, damit zu handeln.

 

Werden diese Punkte nicht eingehalten, oder mehrere davon, kann das Steueramt mit einfachen Mitteln beweisen, dass es sich um gewerbliche Kapitalgewinne handelt. In einem solchen Fall kann es teuer zu stehen kommen. Denn die Kapitalgewinne werden mit dem übrigen Einkommen addiert und vollständig besteuert.


Jedoch bedeuten hohe Buchgewinne nicht automatisch, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch ein häufiges Kauf- und Verkaufen bedeutet nicht, dass man ein "Trader" ist. Das Steueramt hat auch einen Ermessenspielraum.


Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, versuchen Sie, alle fünf Kriterien einzuhalten. Spätesten beim Handeln mit Derivaten wird das Steueramt misstrauisch und schaut womöglich genauer hin.


Bei solchen Themen gibt es eine Menge zu beachten. Nicht immer sind die Dinge so klar, wie sie scheinen. Wir helfen Ihnen bei steuerlichen Angelegenheiten gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.




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