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Abzocke Steuererklärung – Welche Preise sind angemessen?

Steuererklärungen sind ein profitables Geschäft. Die wenigsten wollen sich damit auseinandersetzen und bezahlen dafür lieber jemanden, der es für sie erledigt. Leider nutzen viele Treuhänder diese Situation gnadenlos aus und verlangen oft Wucherpreise für das Ausfüllen der Steuererklärung. Doch was ist angemessen? Was darf verlangt werden, damit nicht von Abzocke ausgegangen werden kann?


Es werden oft pauschale Preise verlangt, welche der Aufwand nicht im Geringsten rechtfertigen kann. Im «Kassensturz»-Test wurden verschiedene Steuerberater getestet und nicht selten lagen die Preise für einfache Steuererklärungen für Private zwischen 150 und 400 Schweizer Franken. Solche Preise sind eindeutig zu hoch für einfache Private.

Deshalb wollen wir Ihnen in diesem kurzen Bericht aufzeigen, mit welchen Preisen Sie rechnen dürfen und was auf keinen Fall akzeptiert werden muss.

 

Standardeinträge


Obwohl viele meinen, die Steuererklärung sei kompliziert und könne nur von Fachleuten ausgefüllt werden, ist dies nur sehr selten der Fall. Die meisten Leute arbeiten als Angestellte, haben womöglich verschiedene Bankkonten, vielleicht ein Haus und/ oder Kinder. Wenn sie vorsorgen, haben sie etwas in die Säule 3a einbezahlt und wenn keine ausserordentliche gesundheitliche Situation vorliegt, sind die selbstgetragenen Gesundheitskosten nicht sehr hoch. Deshalb sprechen wir bei den meistens Leuten von Standardeinträgen, welche bei jedem vorkommen und oftmals automatisch eingefüllt werden, da die meisten Kantone auf eine digitale Steuererklärung umgestellt haben. Zu diesen Standardeinträgen zählen Einkommen aus Anstellung, Berufskosten, welche sich aus Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung und einem Pauschalabzug (meistens mind. CHF 2'000) zusammensetzen, und die Krankenkassenbeiträge (meistens begrenzt auf maximal CHF 2'500 auf kantonaler Basis).


Haben Sie Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen, besitzen Bankkonten oder gar ein Haus, sind diese zusätzlich anzugeben. Bei den meisten Personen hat es sich jedoch nach diesen Angaben erledigt. Zusätzliche Krankheitskosten können in den meisten Kantonen lediglich geltend gemacht werden, wenn diese 5% des Nettoeinkommens übersteigen. Und dann auch nur der Teil, welcher grösser ist. Dazu müssen bei den meisten Menschen schon grössere Probleme auftreten. Ebenso lohnt es sich bei einem Haus nur dann, effektive Kosten geltend zu machen, wenn in einem Steuerjahr grössere Renovationen vorgenommen wurden. Ansonsten greift der Pauschalsatz, welcher bei 10 – 20% des Eigenmietwertes liegt.

Und nun?


Was heisst dies für die Preise? Dazu stellen wir Ihnen nachfolgend dar, was in Bezug auf Aufwand angemessen ist.

 

Ledige


Sie sind unverheiratet, arbeiten als Angestellte oder Angestellter in einem Unternehmen, haben öfters in die Säule 3a einbezahlt und besitzen ein oder mehrere Bankkonten? Haben Sie jemals mehr als 50 Schweizer Franken für das Ausfüllen der Steuererklärung bezahlt? Dann haben Sie Ihren Steuerberater mit grosser Sicherheit sehr glücklich gemacht. Denn für den Aufwand, welcher bei Ihnen anfällt, ist alles über diesem Betrag zu viel. Bei Ihnen fällt das Mindeste an Aufwand an, was möglich ist. Sind Kinder vorhanden, ist ein kleiner Aufschlag angemessen, jedoch sollte auch dieser nicht allzu hoch ausfallen. Maximal 20 Schweizer Franken liegen hier im Rahmen. Ein Eigenheim erfordert etwas mehr Aufmerksamkeit, hier ist ein Aufschlag von maximal 30 Schweizer Franken angemessen. Bei Wertpapieren wie Aktien oder anderen Renditeobjekte kann der Aufschlag auch 40 Schweizer Franken sein, danach ist aber Schluss.


Verheiratete


Sie denken, 2 Personen in einer Steuererklärung bedeutet doppelter Aufwand? Falsch gedacht. Denn oft ändert nicht die Anzahl der Einträge, sondern lediglich die Höhe der Einträge. Jedoch müssen das Einkommen und die Berufskosten doppelt erfasst werden. Deshalb ist es in Ordnung, wenn der Preis etwas höher liegt. Jedoch sollten Sie nicht mehr als 70 Schweizer Franken für das Ausfüllen Ihrer «Verheirateten - Steuererklärung» zahlen. Für Aufschläge bei Kindern, Eigenheim oder Wertpapieren gelten hier dieselben Richtwerte wie bei den Ledigen.


«Übrige»


Unter Übrige erfassen wir all diejenigen, welche geschieden, getrennt oder verwitwet sind. Denn in solchen Fällen bestehen oftmals Alimente oder sonstige Zahlungen, welche gerichtlich oder aussergerichtlich vereinbart wurden. Auch besondere Renten sind hier oftmals der Fall. Deshalb darf der Grundpreis für das Ausfüllen der Steuererklärung etwas höher liegen. Beachten Sie hier jedoch, dass dieser nicht über 80 Schweizer Franken liegen sollte. Aufschläge natürlich auch hier vorbehalten.

 

Was wir nun nicht behandelt haben sind Lehrlinge, Studenten oder andere Gruppen, welche aufgrund des fehlenden oder niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen. Dieser Aufwand ist gar nicht der Rede Wert, weshalb wir oft mit speziellen Konditionen entgegenkommen, sollte jemand diese trotzdem durch unsere Treuhänder ausfüllen lassen wollen.


Womöglich sind Sie nun etwas verwundert und fragen sich, wie viel Geld sie hätten sparen können, wenn Sie dies vorher gewusst hätten und faire Preise verlangt hätten. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Carlino Trust von Anfang an für ein kundenfreundliches Modell eingesetzt und arbeiten mit individuellen Grundpreisen und diversen Aufschlägen. Unsere Preise richten sich nach dem effektiven Aufwand und behandeln jeden Kunden individuell, denn Persönlichkeit spielt eine wesentliche Rolle bei finanziellen Themen.

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